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Information und Anmeldung: StoP-Partnergewalt@web.de Anmeldeschluss: 26.08.2017

Alle Information zum Ausdrucken und weitersenden erhalten Sie hier PDF zur StoP Fortbildung 2017/2018

Die Gewalt in der Ehe bzw. die Partnergewalt ist, wie Studien zeigen, weit verbreitet und gleichzeitig immer noch stark tabuisiert. Sie findet in der Regel im häuslichen Bereich statt und trifft, anders als die Gewalt im öffentlichen Raum, überwiegend Frauen. Gleichzeitig zieht sie immer auch das persönliche Umfeld in Mitleidenschaft, traumatisiert Kinder, zerstört Beziehungen und soziale Zusammenhänge.

Diese Gewalt geschieht nicht irgendwo, sondern in Nachbarschaften, an konkreten, bewohnten Orten. Gesellschaftliche Normen und Verhaltensweisen im sozialen Umfeld spielen hier eine wichtige Rolle. Anders gesagt: „Die Gewalt gegen Frauen wirft weniger die Frage nach der Qualität einer Beziehung als nach der Qualität eines Gemeinwesens auf“ (Carol Hagemann-White). Häusliche Gewalt ist ein ernstes Hindernis für eine positive Stadt(teil)entwicklung.

Nach 20 Jahren der wissenschaftlich fundierten Konzeptentwicklung und mehrjähriger Erfahrung in der praktischen Umsetzung liegt mit StoP ein ausgereiftes Handlungskonzept vor, das eine zentrale Lücke im Gewaltschutzsystem schließt. Erstmalig wird das sozial-räumliche Umfeld von Gewaltbetroffenen und Gewaltausübenden systematisch und fachlich fundiert einbezogen, denn genau hier können Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen sinnvoll ansetzen. Mittlerweile arbeiten sechs Stadtteilprojekte (Hamburg und Dresden) auf Grundlage dieses Konzepts (www.stop-partnergewalt.org).

Inhalte der Fortbildung

StoP kombiniert erstmalig theoretisches und praktisches Wissen aus den Bereichen der Arbeit zu geschlechtsbezogener bzw. häuslicher Gewalt/Partnergewalt und der sozialraumorientierten Arbeit.

In vier Fortbildungsblöcken (2 x drei ganze Wochentage, 2 Wochenenden, Mitte November 2017 bis Ende Februar 2018) werden vielfältige Kenntnisse praxisnah vermittelt:

Zielgruppe der Fortbildung sind Praktiker/innen aus Einrichtungen, zu deren Arbeit der StoP-Ansatz passt und dort mittel- oder langfristig integriert werden könnte. Dazu gehören z.B. Elternschulen, Kinder- und Familienzentren, Stadtteil- und Community Center, Nachbarschaftsheime, Bürger- oder Mehrgenerationenhäuser, Jugendzentren, Quartiersbüros.

Eine weitere Zielgruppe sind Mitarbeiter_innen aus dem Gewaltschutzbereich und der Quartiersarbeit, die sich vorstellen können, solch eine Arbeit anzubieten bzw. die sich beruflich dahin orientieren möchten. Die Teilnahme von Studierenden der Sozialen Arbeit aus höheren Semestern ist möglich.

Durchgeführt wird die Fortbildung von der StoP-Konzeptentwicklerin, langjährigen Frauenhausmitarbeiterin, Community Organizerin und Professorin für Soziale Arbeit, Frau Prof. Dr. Sabine Stövesand und weiteren Expert_innen.

Die Kosten für die gesamte Weiterbildung incl. einer Erstberatung für die praktische Umsetzung eines Projektes auf Grundlage des StoP-Konzeptes betragen voraussichtlich, je nach Größe der Teilnehmer_ innengruppe, mindestens 900,-, max. 1250,- Euro. Unterkunft und Verpflegung sind darin nicht enthalten. Stattfinden werden die Fortbildungen in Hamburg.

Zum Konzept und seiner Bedeutung:

Es ist viel passiert in der Arbeit gegen Gewalt an Mädchen und Frauen, wichtige Projekte, zuletzt das bundesweite Hilfetelefon, wurden auf den Weg gebracht. Zu konstatieren ist jedoch: Die existierenden Maßnahmen reichen nicht aus! Viele der Betroffenen werden vom Hilfesystem nicht erreicht, die Zahl der Betroffenen ist nach wie vor hoch.

Die lokalen sozialen Beziehungen und die unmittelbare Lebenswelt enthalten ein großes, aber bislang weitgehend vernachlässigtes Potenzial. Wie Studien nachweisen, wirkt eine aufgeklärte und handlungswillige Nachbarschaft, in der Partnergewalt nicht als Privatproblem angesehen wird, de facto lebensrettend und gewaltreduzierend. Die Fälle tödlicher Beziehungs- und auch schwerer Partnergewalt liegen dort eindeutig niedriger als in anderen Quartieren (vgl. Browning 2002)!

Dies ist der Ausgangspunkt von StoP. Entwickelt wurde ein acht-stufiges Handlungskonzept, das Wege zur Aktivierung zivilgesellschaftlichen Engagements und zum Aufbau lokaler sozialer Netzwerke aufzeigt. Das Konzept beruht auf langjährigen praktischen Erfahrungen, ist wissenschaftlich fundiert und methodisch ausgearbeitet (vgl. Stövesand 2007). Die existierenden StoP-Projekte wie in HH-Steilshoop und der Horner Geest belegen: Die Unterstützungsbereitschaft von Nachbar/innen und die Veröffentlichungsbereitschaft von Betroffenen kann ermutigt und ausgebildet werden. Es haben sich Nachbarschaftsgruppen gebildet, die Informations- und Aufklärungsarbeit leisten, die Isolation und das Schweigen brechen und praktische Unterstützung geben. Entstanden sind auch zahlreiche Materialien für eine stadtteilorientierte Öffentlichkeitsarbeit, die nach Abschluss der Fortbildung zur Verfügung gestellt werden.

Nicht zuletzt auch angesichts der Entstehung neuer Unterkünfte und Quartiere mit einem hohen Anteil an geflüchteten Menschen bietet ein Konzept, in dem es zentral um den Aufbau von nachbarschaftlichen Beziehungen und niedrigschwellige Zugänge auf Quartiersebene geht, wichtige Impulse zur Prävention und Intervention bei Beziehungsgewalt

Grundgedanke bei StoP ist die Integration der Gewaltschutzarbeit in bereits vorhandene Angebote und Strukturen (anstelle der kostenintensiven Schaffung ganz neuer Einrichtungen). Konkret bedeutet dies, dass StoP-Mitarbeiter/innen angedockt sind an bereits bestehende, gut vernetzte lokale Träger. In Frage kommen Einrichtungen wie z.B. Elternschulen, Bürger-, Mehrgenerationen- oder Jugendhäuser, Stadtteilzentren, Quartiersläden, Nachbarschaftsheime.

StoP übernimmt die Fortbildung von neuen oder bereits vorhandenen Mitarbeiter/innen für bzw. aus diese(n) Einrichtungen und kann den Umsetzungsprozess bei Bedarf beratend begleiten. Diese Fachkräfte wiederum aktivieren, bilden und vernetzten Bewohner/innen, die ihrerseits a) eine niedrigschwellige, lokal und milieuspezifisch passende Öffentlichkeitsarbeit entwickeln und b) bereit sind, sich bei Gewaltvorkommnissen in einem zuvor geklärten und geübten Rahmen einzumischen und Betroffene zu unterstützen.

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